Landesarbeitsgemeinschaft Phase-F Sachsen
Geschäftsstelle Haus Stadtblick
Sternenstraße 5
08066 Zwickau

Telefon: 0375 44050 900 / -527
Telefax: 0375 44050 905

Häufige Fragen

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1. Phase F - Was ist das?

Zur Klassifikation neurologischer Erkrankungen wurde ein Phasenmodell von A bis F definiert. Phase F ist eine schwere Schädigung des Nervensystems. Genauere Informationen finden Sie unter

Link zu Phase F

2. Mein Angehöriger liegt im Wachkoma und benötigt nun einen Pflegeplatz, an wen kann ich mich wenden?

Es besteht die Möglichkeit sich direkt an eine der Einrichtungen der LAG (→Link zu Reiter Einrichtungen) oder an die Koordinierungsstelle (siehe Vorsitz LAG) zu wenden.

3. Wo bekomme ich weitere Informationen über Wachkoma, Behandlungsmöglichkeiten etc.?

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre "Leitfaden der Landesarbeitsgemeinschaft Phase F Sachsen für Angehörige von Menschen im Wachkoma" oder über die Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Phase F unter
http://www.bag-phase-f.de/de/index.php.

4. Ich bin an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Wachkoma interessiert. Ist dies über Sie möglich?

Jährlich findet ein Fachsymposium zu einem spezifischen Thema statt, welches für alle Interessenten offen ist (aktuelle Infos dazu auf der Homepage)

Für Mitglieder LAG Wachkoma Phase F werden zudem LAG-Interne Fort- und Weiterbildungen durchgeführt.

5. Ich bin Einrichtungsleitung einer Einrichtung für Menschen im Wachkoma und möchte mich der LAG anschließen. Wie kann ich dies tun?

Bitte nehmen Sie Kontakt zur Koordinierungsstelle der LAG auf, dort erhalten Sie alle nötigen Informationen über das Anmeldeverfahren.

6. Wer trägt die Kosten für den Aufenthalt in einer speziellen Fachpflegeeinrichtung für Wachkoma-Pflege?

Die Kosten des Aufenthalts trägt zu einem gewissen Anteil die Pflegekasse (in der Pflegestufe 3 aktuell ???? €). Als weitere Kostenträger kommen die Sozialhilfe, in einzelnen Fällen auch die Berufsgenossenschaften und bei sehr hohem Aufwand der medizinischen Pflege (Atmung über eine Trachealkanüle) auch die Krankenkasse in Frage.

7. Was unterscheidet die spezielle Wachkoma-Pflege von der Pflege in einem normalen Pflegeheim?

Die spezialisierten Wachkoma-Einrichtungen verfügen über höhere Personal- und Fachkraftschlüssel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der aktivierenden und rehabilitativen Pflege geschult. Auch der Umgang mit spezieller medizinischer Behandlungspflege ist durch Schulungen und Routinen sicher und versiert. Einige der Wachkoma-Einrichtungen verfügen über einen eigenen Arzt oder aber über eine sehr enge Kooperation mit einzelnen Hausärzten, die dann auch der medizinischen Betreuung der Wachkoma-Patienten gewachsen sind. Alle Wachkoma-Einrichtungen haben in ihrer Umgebung ein Netzwerk für die spezielle therapeutische Behandlung aufgebaut oder verfügen über eigene Therapeuten.

https://lag-wachkoma-sachsen.de/H%C3%A4ufige_Fragen

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